Unfallfahrzeuge, die sich nicht mehr reparieren lassen (z.B. mit Hilfe einer KFZ Reparaturanleitung wie Werkstätten sie verwenden), gehören nicht unbedingt auf den Schrott. Selbst die Versicherer versuchen, noch etwas zu verdienen.
Jeder kennt die Geschichte. Bei einem Unfall – egal ob verschuldet oder unverschuldet – wird der alte Gebrauchtwagen beschädigt. Der Gutachter ermittelt, dass die Reparatur des Unfallfahrzeugs den Zeitwert übersteigt. Man spricht dann von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Die Versicherung ersetzt dann nur den Zeitwert. Der fahrbare Untersatz ist hin, und für den Zeitwert erhält man keinen gleichwertigen Ersatz.
Ganz findige Zeitgenossen stecken das Geld von der Versicherung ein und lassen ihren Unfallwagen sozusagen schwarz reparieren. Sie meiden die Fachwerkstatt und gehen stattdessen in illegale Garagen, die abseits von Steuer und Sozialabgaben arbeiten. Auf diese Weise kann in vielen Fällen für das Versicherungsgeld aus dem Unfallwagen wieder ein fahrbereiter Untersatz gebastelt werden. Neuerdings gehen die Versicherungen jedoch dazu über, die Herausgabe des wirtschaftlichen Totalschadens vom Versicherungsnehmer zu fordern. Das Fahrzeug wird dann im Auftrag der Versicherung abgeholt.
Welches Interesse haben die Versicherungsgesellschaften an den Unfallwagen? Nun, jedes Fahrzeug hat noch einen gewissen Restwert. So kann man einzelne Teile noch beim Autoverwerter versilbern oder den gesamten Unfallwagen in Richtung Osteuropa oder dem Baltikum auf die Reise schicken. Und eben dies machen auch die Versicherer. Die Unfallschäden werden an Aufkäufer aus Estland, Lettland oder Litauen verkauft und dann mit großen Autotransportern abgeholt. In den osteuropäischen Ländern werden sie dann als rollende Ersatzteillager genutzt oder gar wieder aufgebaut. Aufgrund der niedrigen Personalkosten in diesen Ländern und wohl auch der geringeren Anforderungen an die Verkehrssicherheit ist dies trotz der hohen Transportkosten auch wirtschaftlich möglich. Die instandgesetzten Unfallwagen werden dann noch weiter in den Osten verkauft, so dass auch der Aufkäufer noch einen Gewinn machen kann.
Aber längst nicht jede Versicherungsgesellschaft verlangt die Herausgabe des Unfallwagens. Das kommt ganz auf den Fall drauf an. In Einzelfällen, wenn die Reparaturkosten nur unwesentlich über dem Zeitwert liegen, kann man auch auf die Kulanz der Gesellschaften bauen. Unter Umständen ist es auch möglich, mit der Werkstatt einen Deal zu machen. Denn einen Auftrag zu erhalten ist immer noch besser als keinen zu haben.